Gültigkeit:
Diese Richtlinie tritt am 01.01.2019 in Kraft und endet am 31.12.2021. Inwieweit es diese Richtlinie in
den darauffolgenden Jahren gibt ist nicht absehbar.
Was wird gefördert?
- Sportgeräte im engeren Sinn: (Beispiele: Judomatten, Kanu, Trampolin)
- Geräte, die im weiteren Sinne die Sportausübung ermöglichen (Bsp. Rasenmäher)
Mindestanschaffungswert: 300,00 Euro. Die Beschaffungs- bzw. Transportkosten werden generell
nicht berücksichtigt.
Bei Sportgeräten, die nur in einer Mehrzahl Sinn machen (Gymnastikmatten, Flex Bars etc.) gilt der
Gesamtpreis (Sammelrechnungen möglich).
Nicht gefördert werden technische Einrichtungen oder Bestandteile von Gebäuden und
Sportanlagen. (Beispiele: Lüftungsanlagen, Beleuchtungen, Sportböden, Beschallungsanlagen)
Wer wird gefördert?
Beitragszahlende Mitgliedsvereine
Wieviel Geld stellen wir zur Verfügung?
• 22.500 Euro Gesamtbetrag
• Förderung bis zu 30 %, max. 800,- Euro
Antragsverfahren:
• Nur ein Antrag pro Verein und Kalenderjahr
• Ausschließlich per offiziellem Antrag (siehe unten)
• Eingangsbestätigung des KSB per Mail
• Auflistung der angeschafften oder anzuschaffenden Materialien incl. tatsächlichem Preis
(Rechnung) oder voraussichtlichem Preis (Angebot)
• Anträge können bis zum 30.9.2019 (Posteingang KSB-Geschäftsstelle Göttingen) eingereicht werden.
Entscheidung über Anträge:
Der Vorstand entscheidet in seiner Oktobersitzung über die Möglichkeit der Förderung und Höhe der
Zuwendung. Mittelzuweisung erfolgt im November, Information darüber per E-Mail.
Auszahlung und Nachweis:
• Die Auszahlung der Mittel erfolgt nach positivem Entscheid des Vorstandes.
• Die Auszahlung erfolgt nur gegen Vorlage der Rechnung über den Kauf im Jahr 2019.
• Die Auszahlung erfolgt nur gegen Vorlage des Zahlungsbelegs (Kontoauszug).
Die Anträge sind zu richten an:
Kreissportbund Göttingen-Osterode
Anette Wiegand
Sandweg 5, 37083 Göttingen
Tel. 0551 50469054, Fax: 0551 50469056, Mail: anette.wiegand(at)ksb-goettingen-osterode.de