Übungsleiterzuschüsse

LSB ÜL-Mittel

Die Verwendungsnachweise für die LSB-ÜL-Mittel müssen jährlich zum 10.01. des Folgejahres beim KSB abgegeben werden. Die Verwendungsnachweise werden den Vereinen im November/Dezember jeden Jahres übersandt.

Neuausgestellte und verlängerte Lizenzen oder  Lizenzen neuer Übungsleiter sind dem KSB spätestens mit der Abrechnung in Kopie einzureichen.

Übungsleiter/innen mit abgelaufener Lizenz werden automatisch vom System aus dem Vereinsverwendungsnachweis gestrichen und können somit auch nicht abgerechnet und bezuschusst werden.

Bei Vereinen, die einen Zuschuss beantragen, darf der aktuelle Nachweis (Freistellungs-bescheid) der Gemeinnützigkeit nicht älter als fünf Jahre sein.

Der LSB Niedersachsen hat für die Abrechnung der Übungsleiter/innen ergänzend zur Richtlinie eine Durchführungsbestimmung zum 01.01.2016 erlassen. Die Inhalte sind von den abrechnenden Vereinen einzuhalten und von den jeweiligen KSBs zu überprüfen. Falschmeldungen werden konsequent mit Verbandsstrafen geahndet.

Kommunale ÜL-Mittel

Die kommunalen ÜL-Mittel werden an die Vereine ausgezahlt, die die Förderrichtlinien des LSB erfüllen und dem KSB die Beschäftigung von Übungsleitern gegen Bezahlung bis zum 30. Juni jeden Jahres nachgewiesen haben.

Informationen und Unterlagen zum Download